Der Begriff Inkasso wurde in der Betriebswirtschaftslehre geprägt und beschreibt Handlungen, die die Geltendmachung von Zahlungen im Namen des Gläubigers bei Schuldnern durch Dritte beschreiben.
Da für Gläubigerfirmen das Einfordern von offenen Forderungen beim Kunden zeit-, kostspielig und personalintensiv sein kann, gehen viele Unternehmen, vor allem dann, wenn sie viele Außenstände haben, dazu über, einem speziell zugelassenen Inkassobüro die Arbeit des Eintreibens der Forderungen zu übertragen. Dieses Büro tätigt dann alle außergerichtlichen Unternehmungen, die der Eintreibung der Forderung dienen.
Das Betreiben und Überwachen von Beitreibungsmandaten ist zeitintensiv und teuer. Vergibt der Gläubiger das Inkassomandat fremd, entstehen dadurch zwar auch Kosten, aber diese lassen sich dann beim Schuldner leichter geltend machen. Denn er ist auch verpflichtet, für entstandene Kosten durch das Einzugsverfahren aufzukommen.
Meist tritt der klassische Inkassofall auf. Der Gläubiger erteilt einem Anwalt, in Form eines Inkassobüros, den Auftrag, eine bestimmte Forderung in seinem Namen geltend zu machen. Dabei bleibt er selbst Inhaber der Forderung, er benutzt also lediglich den Service dieses Büros zur erfolgreicheren und wirtschaftlicheren Durchsetzung seiner Forderung.
Es kann aber auch vorkommen, dass es zu einer Geltendmachung von Forderungen in eigenem Namen kommt. Hier, bei der so genannten Inkassozession, tritt der ursprüngliche Gläubiger seine Forderung an den Zessionar ab, damit er sie geltend macht. In einem möglichen Prozess nimmt dann der Zessionar, also das Inkassobüro, seine Stelle ein. Bei Erfolg übergibt er dem Gläubiger dessen Forderung abzüglich seiner Servicekosten.
Als weitere Form des Inkassos kann auch eine Vollabtretung der Forderungen an das eintreibende Büro getätigt werden. Dieses kauft dann dem Gläubiger die bestehenden Forderungen zu einem vereinbarten Preis ab und wirtschaftet mit dem verbleibenden Risiko, ob er die Forderung eintreiben kann oder nicht.
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