Nov 22

Wird eine Person seiner (leitenden) Position in einem Institut enthoben, spricht man von einer Abberufungsverfügung. Eine solche kann allerdings nicht, wie bei beispielsweise bei einer klassischen Entlassung der Fall, vom Arbeitgeber beantragt und durchgeführt werden.

Für eine Abberufungsverfügung ist die Veranlassung durch eine außenstehende Behörde notwendig. Häufige Gründe für eine Abberufungsverfügung ist ein deutliches Fehlverhalten oder aber auch die fehlende fachliche Eignung.

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