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Als Kaltakquise im Empfehlungsmarketing wird die Erstansprache von einem potenziellen Kunden bezeichnet, zu dem noch keine Geschäftsbeziehungen bestanden haben. Im Telefonmarketing sind  so genannte Kaltanrufe an Privatkunden verboten und werden in Deutschland und dürfen nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung der Privatperson erfolgen. Bei Gewerbetreibenden hingegen reicht deren mutmaßliche Einwilligung aus, welche sich aus dem Geschäftsfeld ergeben kann.

Eine Erleichterung ist, dass jeder im Empfehlungsmarketing in erster Linie seine bereits vorhandenen Kontakte, ob privat oder geschäftlich nutzen kann.

Als Kompression wird im Network Marketing, oder auch Social Marketing, eine spezielle Art von Vergütungsplan für die Vertriebspartner beseichnet.

Der komprimierte Vergütungsplan sieht vor, dass aus mehreren aktiven Ebenen verprovisioniert wird, das heisst, dass ein Vertriebspartner, der weitere Vertriebspartner angeworben hat, an deren Verkäufen direkt, aber auch an den Verkäufen von Vertriebspartnern mit verdient, die diese wiederum angeworben haben.

Diese Vergütung wird häufig bis in die 5. und teilweise gar bis in die 9. Ebene ausbezahlt, wobei angeworbene Vertriebspartner, die keine Umsätze generieren, bzw. kaum zählbare Umsätze erzielen, übersprungen werden, um dann weiter auf die vereinbarte Ebene zu verprovisionieren.

Da es einer strikten Abgrenzung zwischen illegalen Pyramidensystemen und den legalen Vertriebsformen des Multi Level Marketings, oder auch Network Marketings bedarf, zieht man zu deren Unterscheidungen gerne den so genannten Koscot Test heran.

Dieser Koscot Test wurde erstmals von der US-amerikanischen Federal Trade Comission genutzt und bestimmt, wofür die Teilnehmer finanzielle Zahlungen als Gegenleistungen  erhalten.

Dabei beinhaltet der Koscot Test zwei Bedingungen, und nur, wenn beide Bedingungen erfüllt werden, handelt es sich um eine legale Vertriebsform und nicht um ein gesetzeswidriges Schneeballsystem.

Diese Bedingungen werden folgendermaßen definiert:

Der Teilnehmer am System erhält als Gegenleistung seiner Zahlung an das Unternehmen das Recht, deren Produkte zu verkaufen.

Er erhält als Gegenleistung für seine Zahlung das Recht auf die Rekrutierung neuer Teilnehmer am System. Diese Leistungen sind ohne Bezug auf den direkten Verkauf von Produkten an Endkunden.

Die ausschließliche Erfüllung der zweiten Bedingung des Koscot Testes gilt dabei als Nachweis für ein Pyramidensystem, denn es zeigt den betrügerischen Versuch auf, Menschen zu rekrutieren, die Zahlungen leisten müssen, komplett ohne Gegenleistungen erhoffen zu dürfen, auch wenn Einsteiger zu Beginn des Schneeballsystems womöglich in den Genuss kommen, die eine, oder andere Zahlung zu erhalten.

“Wie offensichtlich ist, ist das Vorhandensein dieses zweiten Teils, Rekrutierungen gegen Belohnungen ohne Verbindung zu Produktverkäufen, nichts anderes als ein ausgeklügeltes Kettenbrief-System, in welchem für Individuen, die eine teure Gegenleistung in der Erwartung zahlen, dass sie die Investitionen durch Rekrutierung zurückgewinnen, die Enttäuschung vorherbestimmt ist. Wir wenden hier den Koscot- Test an und vermerken, dass der Betrieb eines Pyramidensystems betrügerisch ist und mit mehreren Gesetzen kollidiert.” (United States v. Armantrout, 411 F.2d 60, 61-62), lautet deshalb die Aussage der USA, bei einem juristischen Verfahren, das gegen ein illegales System geführt wurde.

Der Begriff Kundenschutz wird in Marketing-Bereichen verwendet, in denen einem Vertriebspartner eines Unternehmens Provisionen für Einkäufe durch seine Kunden oder auch Umsätze, die von Vertriebspartnern, die er direkt, oder indirekt angeworben hat, zuerkannt werden. Diese Regelung gilt auch, wenn der Vertriebspartner ein bestimmtes räumliches Gebiet vertritt und Kunden oder auch Vertriebspartner unter seine Zuständigkeit fallen. Die Anzahl der Kunden kann hierbei nach oben oder unten tendieren, da der Absatzmarkt ständigen Schwankungen unterworfen ist.

Der Kundenschutz garantiert, dass alle Aktionen, die von einem Kunden bzw. angeworbenen Vertriebspartner getätigt werden, auch immer dem übergeordneten Vertriebspartner zugeordnet werden, auch wenn dieser nicht direkt beteiligt ist, also die Umsätze ohne sein Zutun generiert werden. Für die Einhaltung des Kundenschutzes sind die Unternehmen selbst verantwortlich.

In manchen Branchen bezieht sich diese Regelung jedoch nur auf Umsätze, die der Kunde über seine Kundennummer getätigt hat. Bar-/Handverkäufe sind dann davon ausgeschlossen.

Dies ist auch Voraussetzung dafür, dass Provisionspläne im Network Marketing korrekt ausgezahlt werden. Beim Network Marketing sind diese Provisionspläne ein ganz wichtiger Bestandteil der Verdienstmöglichkeiten für den Vertriebspartner, denn damit verdient er nicht nur an direkt verkauften Waren, sondern auch durch die Umsätze, die von Vertriebspartnern erzielt werden , die durch ihn angeworben und meist auch geschult und gefördert wurden.

Dadurch wird nicht nur gewährleistet, dass ein attraktiver Anreiz besteht, ständig das Vertriebsnetz des Unternehmens auszubauen, sondern auch, dass kein Konkurrenzkampf unter den Vertriebspartnern entsteht, sondern im Gegenteil, sogar eine fördernde Stimmung. Denn die Zeit, die ein Vertriebspartner in die Schulung seiner angeworbenen Vertriebspartner investiert, zahlt sich mittel- und langfristig gut für ihn aus.

Dieser Kundenschutz ist übrigens gesetzlich geregelt. Das Handelsgesetzbuch beschäftigt sich in den §§87a und 87b mit dieser Regelung.